Für den Inhalt verantwortlich:

Mag. Alexander Steltzer
Rechtsanwalt
Wohllebengasse 16/2, 1040 Wien

E-Mail: kanzlei@ra-lichtenberg.at
Tel: 01 / 505 19 30

Anwaltscode: R139926

UID: ATU 82128001

Mitgliedschaft und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Wien (www.rakwien.at)

Unternehmensgegenstand: Ausübung der Rechtsanwaltschaft.

Grundlegende Richtung des Mediums: Diese Website ist ein Kommunikationsmedium und dient der Präsentation der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Alexander Steltzer sowie der Information zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen. Diese Website richtet sich an Mandanten und sonstige Personen, die an rechtlichen Fragestellungen interessiert sind.

Disclaimer: Sämtliche Angaben auf dieser Website dienen nur der allgemeinen Erstinformation und stellen daher keine rechtliche Beratung dar. Wir übernehmen daher auch keine Haftung für allfällige Schäden.

Bankverbindungen
Kanzleikonto: IBAN: AT32 2011 1287 4397 3504, BIC: GIBAATWWXXX
Fremdgeldkonto: IBAN: AT43 2011 1854 5107 5600, BIC: GIBAATWWXXX

Berufsrechtliche Vorschriften
Rechtsanwaltsordnung und standesrechtliche Vorschriften der Rechtsanwaltskammer Wien und des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at, www.rakwien.at und www.oerak.at)

Stundensatz
Grundsätzlich verrechne ich mein Honorar nach Zeitaufwand auf der Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes. Der verrechnete Stundensatz ist immer abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird mit Ihnen schriftlich vereinbart. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit sind 5 Minuten.

Vollmacht und Honorarvereinbarung
Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes hat seine Grundlage in der zwischen ihm und seinem Auftraggeber (Mandanten) getroffenen Vereinbarung. Die Vollmacht stellt eine Generalvollmacht dar, die allerdings nur im Umfang des tatsächlich erteilten Auftrags (Mandats) verwendet wird bzw. verwendet werden darf.

Das Österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Dieses gelangt häufig dann zur Anwendung, wenn keine Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen wird, insbesondere bei Verfahren vor Behörden und Gerichten.

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)
Diese dienen zum Schutz des Auftraggebers (Mandanten) der Beurteilung über die Angemessenheit des anwaltlichen Honorars. Sie sind von der Vertreterversammlung des österreichischen Rechtsanwaltskammertags am 7. Oktober 2005 beschlossen und kundgemacht gemacht worden. (Link)

Umsatzsteuer (USt)
Alle Honorarangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettobeträge. Zum Nettobetrag ist stets die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) hinzuzurechnen. Bei ausländischen Mandanten gelten besondere Bestimmungen.

Gebühren, Kopien, sonstige Barauslagen
Mit einem Verfahren vor Gericht ist die Entrichtung gesetzlicher Gerichts- und Verwaltungsgebühren verbunden. Diese Gebühren sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten, sondern werden als Barauslagen diesem hinzugerechnet. Außerdem werden Porti und Kopien sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese meine Kosten, Gerichtskosten usw. und die Kosten Ihres Gegners übernimmt. Für welche rechtlichen Angelegenheiten und in welchem Umfang dies erfolgt, ist nach Ihrem konkreten Rechtsschutzversicherungsvertrag zu beurteilen. Bitte beachten Sie auch, dass es bei vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen einen Selbstbehalt gibt. Weiters ist auch die konkrete Versicherungssumme zu beachten, die die Höchstleistung der Versicherung begrenzt. Insbesondere bei hohen Streitwerten kann es schnell zu einer Ausschöpfung der Versicherungssumme kommen. In diesem Fall habe ich Sie zu warnen und müssten Sie im Falle des Prozessverlustes die durch die Rechtschutzversicherung nicht gedeckten Kosten selbst bezahlen, wobei ich Sie dazu gern berate.

Vollmacht und Honorarvereinbarung

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